AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Gäste,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Godewind Ferienwohnungen als Vermittler ausschließlich im Namen und auf Rechnung der Eigentümer handelt. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und uns als Vermittler.

Godewind Ferienwohnungen ist kein Reiseveranstalter.

1. Vertragsgrundlage

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenso Bestandteil des Mietvertrages wie die jeweils zum Ferienobjekt gehörende Hausordnung. Der Mieter erhält mit dem Mietvertrag eine Kopie, welche innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellungsdatum an Godewind Ferienwohnungen als Buchungsbestätigung zurückgesandt werden muss. Mit der Buchungsbestätigung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese AGB verbindlich an. Der Mietvertrag wird erst mit Eingang der unterschriebenen Buchungsbestätigung rechtswirksam. 

2. Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises ist innerhalb von 10 Tagen nach dem Ausstellungsdatum des Mietvertrages, der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor der Anreise auf das nachstehende Konto zu überweisen. Eine Zahlungsbestätigung erhält der Gast nicht. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis am Anreisetag in bar zu entrichten. 

  • Godewind Ferienwohnungen · Doreen Gätjen
  • IBAN: DE 94 1505 0500 0100 0056 75
  • BIC: NOLADE21GRW
  • Sparkasse Vorpommern

3. Kaution

Bei Anreise ist bei einigen Objekten eine Kaution als Sicherheit für den Eigentümer zu hinterlegen. Die Höhe des Kautionsbetrages ist objektabhängig und ist im Internet einsehbar. Die Kaution ist in unserem Büro bar zu hinterlegen. Bei Abreise erfolgt eine Abnahme durch Godewind Ferienwohnungen. Sollten keine Mängel festgestellt werden, wird die Kaution bar zurückgezahlt. Sollten Mängel durch den Mieter verursacht worden sein, erfolgt die Verrechnung nach Aufwand und Ersatzkosten.

4. Aufenthalt im Mietobjekt

Die Anreise sollte zwischen 15:00 und 17:00 Uhr erfolgen. Die Schlüssel werden dem Mieter erst nach erfolgter Zahlung ggf. der Restsumme des Mietpreises bzw. der Kaution, der Kurtaxe oder eventueller Zusatzleistungen ausgehändigt. Am Abreisetag ist das Ferienquartier bis spätestens 10:00 Uhr zur Verfügung zu stellen und die ausgehändigten Schlüssel im Büro von Godewind Ferienwohnungen zurückzugeben. 

 

In der Hauptsaison ist eine Buchung von mindestens 7 Nächten erforderlich - in der Nebensaison mindestens 4 Nächte.Bei Ausnahmen kommt ein Kurzübernachtungszuschlag hinzu - einmalig 25,00 €.

 

Einrichtungsgegenstände dürfen nicht - auch nicht vorübergehend - aus der Ferienwohnung entfernt und auch nicht umgestellt werden. Entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar oder der Einrichtung während der Mietzeit sind umgehend Godewind Ferienwohnungen zu melden und vom Mieter zum Selbstkostenpreis sofort zu ersetzen. Durch höhere Gewalt entstandene Schäden sind hiervon ausgeschlossen. Sollte der Mieter sich aus der Wohnung ausgeschlossen haben und es muss zum Öffnen der Wohnungstür ein Schlüsseldienst beauftragt werden, so trägt der Mieter diese Kosten. Bei Schlüsselverlust durch den Mieter trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer entsprechend neu zu installierenden Schließanlage und der Schlüssel.

In der Regel gehört zu jedem Ferienobjekt ein Pkw-Stellplatz. Bei Anreise mit mehreren Fahrzeugen besteht kein Anspruch des Mieters auf das Abstellen der weiteren Fahrzeuge auf dem Grundstück.

Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienunterkunft (z. B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc.) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Gleiches gilt nach erfolgter Abmahnung bei schwerwiegendem Verstoß gegen die objektbezogene Hausordnung. Bei Belegung mit mehr Personen als im Vertrag angegeben behalten wir uns das Recht einer Nachberechnung des Übernachtungspreises oder einen Verweis aus der Ferienimmobilie vor.

In allen Ferienobjekten von Godewind Ferienwohnungen gilt ein absolutes Rauchverbot. Sollten der Eigentümer oder Godewind Ferienwohnungen als Vermittler einen Verstoß gegen das Rauchverbot bei Abreise in dem gebuchten Ferienobjekt feststellen, so erhält der Eigentümer einen Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe von 500,- Euro, als Ausgleich für gesonderte Reinigungsmaßnahmen (z. B. spezielle Textil- oder Polsterreinigung) und, wenn erforderlich, für eine malermäßige Instandsetzung. 

In ausgewiesenen Ferienobjekten steht dem Gast ein Internetzugang zur (teilweise kostenpflichtigen) Nutzung zur Verfügung. Godewind Ferienwohnungen weist darauf hin, dass der Mieter keinen Anspruch auf diese Leistung hat. Der Mieter und seine Mitreisenden verpflichten sich, jedwede rechtswidrige Handlung zu unterlassen und keine rechtswidrigen Inhalte aufzurufen. Für den Fall des Verstoßes hiergegen, haftet der Mieter für alle Folgen und stellt Godewind Ferienwohnungen und den Eigentümer von diesbezüglichen Ansprüchen frei.

Das Laden von E-Autos, über den Hausstrom, ist nicht gestattet und wird mit 250,00 € geahndet. Nutzen Sie bitte die in den Orten vorgesehen öffentlichen Ladestationen. Bietet das gebuchte Objekt eine Wallbox an, kann die Nutzung dieser entsprechend angemeldet und kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie in unserem Büro.

 

5. Stornierung durch den Mieter

Der Mieter hat jederzeit ein Rücktrittsrecht vor Reisebeginn. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und wird mit Zugang bei Godewind Ferienwohnungen wirksam. Für den Fall des Rücktritts vom Mietvertrag durch den Mieter hat der Eigentümer einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

  • 3 Monate bis 2 Monate vor Mietbeginn: 20 % des Übernachtungspreises
  • 2 Monate bis 1 Monat vor Mietbeginn: 40 % des Übernachtungspreises
  • 1 Monat bis 8 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Übernachtungspreises
  • bis 7 Tage vor Mietbeginn bzw. bei Nichtantritt: 100 % des Übernachtungspreises. 

Die Zahlung ist sofort fällig und wird mit der eventuell geleisteten Anzahlung verrechnet. Eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 55,- Euro inkl. MwSt. wird darüber hinaus in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung.

Der Mieter kann bis zum Mietbeginn eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintreten lassen. In diesem Fall reduziert sich die Bearbeitungspauschale von 55,- Euro  inkl. MwSt. auf 25,- Euro  inkl. MwSt.. Die Mietvertragsänderung bedarf der Zustimmung von Godewind Ferienwohnungen. Dem Wechsel kann von Seiten des Eigentümers bzw. von Godewind Ferienwohnungen widersprochen werden, wenn in der Eigenschaft der Ersatzperson oder triftige Gründe vorliegen. Für den Mietpreis haften der ursprüngliche Mieter und die Ersatzperson gesamtschuldnerisch. 

6. Umbuchung durch den Mieter

Godewind Ferienwohnungen behält sich vor, Umbuchungen auf ein anderes in Vermittlung befindliches Objekt und/oder auf einen anderen Zeitraum in dem selben Objekt, eine Umbuchungspauschale in Höhe von 25,- Euro inkl. MwSt. zu berechnen. 

7. Haftung des Vermittlers

Die Haftung von Godewind Ferienwohnungen sowie deren Mitarbeitern ist grundsätzlich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt und gilt im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Godewind Ferienwohnungen kann nicht haftbar gemacht werden für z. B. Straßen- bzw. Bauarbeiten, Stromausfall etc.. Schadensersatzansprüche gegen Godewind Ferienwohnungen sind ausgeschlossen.

8. Gewährleistung

Wird die Ferienunterkunft nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, sind etwaige Mängel unverzüglich, innerhalb von 24h nach Bezug, gegenüber Godewind Ferienwohnungen anzuzeigen. Godewind Ferienwohnungen muss die Möglichkeit haben, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.  

9. Kurtaxe

Die Kurtaxe wird entsprechend der ortsüblichen Satzung erhoben und ist bei Anreise in bar im Godewind Ferienwohnungen-Büro zu zahlen.  

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit den unwirksamen Regelungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorgesehene Lücke ausweist.

Born a. Darß, November 2019